Die Verrechnung der Leistungen mit dem gesetzlichen Sozialversicherungsträger erfolgt nach dem Wahlarztprinzip. Nach dem Begleichen der Rechnung beim freiberuflichen Heilmasseur und anschließender Einreichung der Rechnung bei der Krankenkasse erfolgt die Rückerstattung eines Kostenzuschusses entsprechend dem jeweiligen Leistungstarif.